- Versicherungsbeginn
Die Schadenfreiheitsklasse steigt und der Beitragssatz sinkt jeweils zum Beginn des Kalenderjahres. Deshalb als Neueinsteiger das erste Auto zum Ende des ersten Halbjahres versichern, dann verringert sich der Beitragssatz bereits nach sechs Monaten (Mindestversicherungszeit im Vorjahr).
- Zweitwagen
Für die ersten drei Jahre des Führerscheinbesitzes empfiehlt es sich, das Auto von den Eltern als Zweitwagen anmelden zu lassen. Nach drei Jahren startet der Führerscheinneuling meist mit Schadenfreiheitsklasse 1/2.
- Alleinfahrer
Wer keine Gleichaltrigen mit seinem Fahrzeug fahren lässt, spart Versicherungsprämie.
- Wenigfahrer
Wer nur wenige Kilometer im Jahr fährt (je nach Versicherung bis 9 000 oder 12 000 Kilometer), bekommt Rabatt.
- Rabatt
Verwandte können ihre Schadenfreiheitsklasse einem Fahranfänger per Unterschrift unwiderruflich übertragen. Allerdings kann der Fahranfänger nur so viele SF-Klassen erhalten, wie er selber aufgrund seines Führerscheinbesitzes hätte erfahren können.
- Eltern
Die Kfz-Versicherer der Eltern versichern die Autos der erwachsenen Kinder ihrer Versicherungskunden häufig mit Schadenfreiheitsklasse 1/2, wenn die Kinder ihr Auto nur alleine fahren.
- Ohne Punkte
Einige Versicherungen (z.B. Basler Securitas, AXA) belohnen Fahrer zwischen 20 und 24 Jahren, die null Punkte in Flensburg haben, mit 20-25 % Rabatt in der Kfz-Versicherung.
- Werkstattbindung
Rund 10-15 % Rabatt gewähren Versicherer (z.B. Direct Line, HUK-Coburg, Gothaer, CosmosDirekt) im Vollkaskotarif, wenn der Versicherte sein Auto in einer der Partnerwerkstätten der Versicherung reparieren lässt.
Quelle: Guter Rat
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