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Informationen zur Rechtschutzversicherung

Informationen zur Rechtschutzversicherung


Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird.

Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten.

Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.

Leistungsumfang

Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall i.d.R. ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten: 
  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss. 

Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder. 

Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. 

Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften bieten bei bis zu 6wöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.

Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

Leistungsfall

Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten“. Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.

Die Versicherungen prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.
Versicherungs- und Leistungsarten 

Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den Bedingungen ARB zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.

Häufig werden folgende Pakete angeboten:
  • §21 Abs. 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden) 
  • §21 Abs. 11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie 
  • §22 ARB Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen) 
  • §23 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbständige 
  • §24 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
  • §25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige 
  • §26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige 
  • §27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz 
  • §28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige 
  • §29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete 
Leistungsausschlüsse 

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aller Streitigkeiten ab.

Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können. Ist dies nicht möglich, besteht kein Rechtsschutz (Beispiel: Streitigkeit aus dem Schulrecht). In § 3 ARB ist darüber hinaus eine Reihe von Risikoausschlüssen genannt.

Hier sollen nur einige der am häufigsten vorkommenden Ausschlüsse genannt werden:

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist genausowenig versichert wie die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte Opfer-Rechtsschutz).
  • Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind genauso ausgeschlossen wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen.
  • Sehr häufig kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen (§ 3 Abs. 1 d ARB). Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht, ausgeschlossen.

Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt), Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler), Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung), Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse).

Rechtsgrundlagen 

Basis der Rechtsschutzversicherung sind die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht Musterbedingungen, die von den Mitgliedunternehmen üblicherweise übernommen werden.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Rechtschutzversicherung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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