Stichtag 30. November (ordentliche Kündigung)
Bis zum 30. November kann man seine KFZ-Versicherung kündigen und zum 01.01. des Folgejahres eine günstigere KFZ-Versicherung abschließen.
Ausnahmen sind allerdings Versicherungsverträge, deren Versicherungsende nicht das Jahresende ist. Dass
man mit einem Versicherungs-Wechsel bares Geld sparen kann, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr.
Bei einem Vergleich der KFZ-Versicherung lässt sich bis zu 65% der alten Versicherungsprämie einsparen.
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich:
- bei Beitragserhöhungen
- bei einem Fahrzeugwechsel
- im Schadensfall.
Beitragserhöhungen erfolgen meist zum Jahresende. Da meist das Schreiben der Versicherung erst im November, Dezember order gar erst im Januar dem Versicherungsnehmer zugestellt wird, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht. Ab erhalt der Prämienerhöhung bleibt wiederum ein Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen.
Sollten Sie Ihre Fahrzeug wechseln kann man ohne Einschränkung zu einem anderen Versicherer wechseln. Eine Anmeldung bei einer neuen
Versicherung gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police.
Im Schadensfall haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft, ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Wenn der Versicherungsnehmer kündigt, erhält er aber die Jahresprämie nicht zurück. Im umgekehrten Fall bekommt der Versicherungsnehmer die anteilige Jahresprämie zurück.
Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherungsgesellschaft am 30.11. vorliegen. Um dies sicherzustellen sollte es rechtzeitig abgeschickt
werden. Am besten man kündigt per Übergabe-Einschreiben.