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KFZ Zulassung

Informationen zur KFZ Zulassung


Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen wollen, brauchen Sie dazu - neben etwas Zeit auf der Zulassungsstelle - auch einige Unterlagen.

Diese Unterlagen sollten Sie dabei haben
  • Eine Doppelkarte
  • Den Fahrzeugbrief, bei Wiederzulassung auch die Abmeldebescheinigung
  • Die Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (AU)
  • Die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Den Personalausweis des Fahrzeughalters, bei abweichendem Fahrzeughalter eine Vollmacht und dessen Personalausweis mit aktuellem Wohnsitzeintrag oder den Reisepass mit Meldebestätigung
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen den Fahrzeugschein.

Oldtimer Zulassung

Auf Antrag kann unter nachfolgenden Voraussetzungen ein Oldtimerkennzeichen für ein Fahrzeug zugeteilt werden. 

Das Fahrzeug muss vor 30 Jahren oder früher erstmals in den Verkehr gekommen sein, vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden und über ein sogenanntes Oldtimergutachten verfügen

Saisonkennzeichen:

Wenn Sie stolzer Besitzer eines Motorrades, Cabrios oder sogar Oldtimers sind und nur in den Sommermonaten damit fahren wollen, sollten Sie sich ein Saisonkennzeichen besorgen. 

Im Gegensatz zu den Dauerkennzeichen sind diese nur in einem vorher von Ihnen festgelegten Zeitraum von zwei bis elf Monaten gültig.

Dieser Zeitraum ist rechts neben dem Ziffernblock und gibt jeweils den ersten und letzten Monat der Zulassung an.

Nach diesem Zeitraum ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet und darf nicht mehr benutzt oder öffentlich geparkt werden.

Bitte beachten Sie auch den Versicherungsschutz für Saisonfahrzeuge. Manche Versicherungen bieten keine speziellen Rabatte an.

Somit loht sich nicht immer ein Saisonkennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen (ehem. Rotes Kennzeichen) 

Ein Kurzzeitkennzeichen dient für Probe- oder Überführungsfahrten und wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt für 5 Tage ausgegeben.

Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Kennzeichen vermerkt.

Im Gegensatz zu dem ehemals "Roten Kennzeichen" muss das Kurzzeitkennzeichen nicht ans Straßenverkehrsamt zurückgegeben, sondern kann vernichtet werden.

Folgende Unterlagen sind für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens notwendig:

  • Versicherungsbestätigungskarte mit dem Vermerk Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis
  • Fahrzeugbrief, sofern dieser schon vorliegt
  • Vollmacht, falls ein Dritter das Kennzeichen abholt

Die Versicherungsbestätigungskarte erhält man bei den meisten Versicherungsgesellschaften gegen einen Einmalbeitrag. Wird der Anschlussvertrag bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen, verrechnet diese den Einmalbeitrag mit dem Beitrag zur Folgeversicherung. 


Die Inhalte dieser Seite sollen lediglich einen Überblick über allgemeine Rechtsfragen vermitteln. Sie können eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vorgehaltenen Inhalte wird nicht übernommen.

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