Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten.
Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung.
Sie kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs.
Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskover-sicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
- Brand oder Explosion
-
Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
- Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbiss ohne Folgeschäden
Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um
Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert.
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung.
Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt.
Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.