Das Versicherungsunternehmen ist in seiner Beitragsgestaltung weitestgehend frei.
Es gibt im Vergleich der Versicherungsunternehmen unter- einander deutliche Preisunterschiede.
Merkmale, die bei der Beitragsberechung eine Rolle spielen:
- Haftpflichtversicherung
- Schadenfreiheitsklasse
- Regionalklasse
- Typklasse
- Vollkaskoversicherung
- Schadenfreiheitsklasse
- Regionalklasse
- Typklasse
- Teilkaskoversicherung
Hierbei ist zu beachten, dass die Schadenfreiheits-, Regional- und Typklassen bei den 3 Versicherungsarten unterschiedlich sind.
Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. So reduziert sich durch das Bonus/Malus-System, je nachdem wie lange der Vertrag schadenfrei läuft, die Versicherungsprämie um bis zu 70%. Bei besonderer Schadenhäufigkeit wird ein Zuschlag berechnet (bis zu 245% der
Normalprämie).
Die Prämien werden ferner mit statistischen Merkmalen berechnet:
- Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit eines bestimmten Fahrzeugmodells)
- Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einem regional begrenzten Gebiet)
Die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes hat darüber hinaus zu zahlreichen weiteren Prämienermittlungsmerkmalen geführt. Sie sind abhängig von der jeweiligen Risikoeinschätzung des Fahrers oder seines Umfeldes. So gibt es, insbesondere bei Personenkraftwagen:
Beispiele für so genannte Tarifmerkmale können sein:
- Alter des Versicherungsnehmers (VN) / der Fahrer
- Zeitraum seit Ausstellung d. Fahrerlaubnis des Halters und/oder d. Fahrer
- Alter des Fahrzeuges, Zeitwert und/oder Neuwert d. Fahrzeuges
- Regelmäßiger Abstellplatz des Fahrzeuges
- Beruf des VN – Besondere Tarife für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Jährliche Fahrleistung (bspw. relevant i.Bz.a. sog. "Saison-Kennzeichen")
- Einschränkung auf bestimmte Fahrer bzw. auf minimales Alter und/oder Fahrpraxis d. Fahrer
- im Haushalt lebende Kinder
Darüber hinaus gibt es oft weitere individuelle Tarifmerkmale der Versicherer. Da sich diese jedoch häufig, in der Gewichtung durch den Versicherer oder auch durch Veränderungen im persönlichen Umfeld des Versicherungsnehmers ändern können, empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit eine Überprüfung des abgeschlossenen Vertrages vorzunehmen.
Zwar ist der Versicherer bei einem Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die vertraglich vereinbarten „weichen Tarifmerkmale“ nicht von der Leistungspflicht befreit, jedoch sind in der Regel Vertragsstrafen, die bis zur Höhe der doppelten 100%-Normalprämie gehen können, vorgesehen.
Bei gewerblichen Risiken spielt häufig der objektive Schadenverlauf eine größere Rolle. So werden hier in der Regel keine „weichen Tarifmerkmale“ herangezogen
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab.
Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien)
der Vollkaskoversicherung sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.